Preise

Preisliste für Fahrten im Oldtimer:

 

  1. Stunde   190€  
  2. Stunde +160€  
  3. Stunde +130€  
  jede weitere +  90€

 

 

Mindestanmietzeit 2 Stunden.

 

Von November bis März und ab 17Uhr auch 1 Stunde Anmietzeit möglich.

 

An- und Abfahrtskosten je km 1,90€.
Die Anmietzeit beginnt mit dem Eintreffen des Oldtimers am vereinbarten Ort.

 

Oldtimer für Werbeaktionen und Messen:

(stehende Fahrzeuge - Eigenwerbung wird zugestimmt)

 

Preise auf Anfrage

 

Verschenken Sie Träume:

 

AVB

  • Die Vermietung des Oldtimers zu Fahrten erfolgt ausschließlich mit Chauffeur.
  • Das Fahrzeug steht für den vereinbarten Zeitraum in einwandfreiem Zustand zur Verfügung.
  • Individuell gewünschter Blumenschmuck (z.B. passend zum Brautstrauß) wird nach vorheriger Absprache vom Mieter gestellt und vor Ort am Fahrzeug angebracht. Dieser kann nach der Fahrt als Tischdekoration verwendet werden.
  • Die Besichtigung des Fahrzeuges ist nach telefonischer Absprache jederzeit möglich.
  • Der Vertrag kommt durch den Kundenauftrag und der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter zustande.
  • Das Fahrtziel bzw. die gewünschte Fahrstrecke wird vom Mieter bestimmt und ist rechtzeitig, möglichst mit der Auftragserteilung und dem geplanten Zeit- und Ablaufplan der Veranstaltung (bezogen auf den Fahrzeugeinsatz), vorab in Schriftform dem Vermieter mitzuteilen.
  • Sämtliche Abreden, Neben- und Zusatzvereinbarungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  • Vertragsabschluss per Telekommunikationsmittel, Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen durch Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Heinz Laaß, Event-Oldtimer, Hauptstraße 68, 08115 Lichtentanne. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Event-Oldtimer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
  • Tritt der Kunde nach der 14-tägigen Widerrufsfrist vom Vertrag zurück, so wird der bereits geleistete Vorschuss nicht zurückerstattet.
  • Für unvorhergesehene technische Defekte oder widrige Umstände wie Verkehrsstau o.ä. am Veranstaltungstag übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  • Eventuelle Genehmigungen (Fahrten in Fußgängerzonen, Parkanlagen o.ä.) hat der Mieter vorab einzuholen und dem Vermieter in Schriftform darzulegen.
  • Wird durch behördliche Handlungen gegen den Vermieter oder ernsthafter Erkrankung des Chauffeurs die Ausführung der bestellten Leistung unmöglich, so wird mit Ausstellung eines Gutscheins dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, den Oldtimer zu einem anderen Zeitpunkt bzw. Anlass in Anspruch zu nehmen. Ist dieses nicht beabsichtigt, so wird der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Forderungen können gegen den Vermieter nicht gestellt werden. Hinweis: Die gesetzliche Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt drei Jahre.
  • Der Mieter erklärt, dass er zur Erteilung des Auftrages ermächtigt, gewillt und finanziell in der Lage ist, die Zahlung zu leisten.
  • Der Mieter erkennt die hier aufgeführten Zahlungsbedingungen an. Es gelten die vereinbarten Preise (siehe Preisliste).
  • Bis auf eventuell anfallende Kosten für den An- und Abtransport des Oldtimers sind alle Kosten im Mietpreis enthalten.
  • Ein Vorschuss von 50% ist 14 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten.
  • Die Zahlung des Restbetrages erfolgt spätestens vor Beginn der Fahrt! Ohne Zahlungseingang erfolgt keine Ausführung der bestellten Leistung.
  • Macht der Mieter unrichtige Angaben bzw. leistet den Vorschuss nicht in vereinbarter Höhe, so ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • Erfolgt die Stornierung nicht bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung, so wird der Restbetrag für die bestellten Leistungen in voller Höhe fällig.
  • Kommt der Termin kurzfristig durch höhere Gewalt (Fahrverbot durch Ozon, Katastrophen o.ä.) nicht zustande, so wird der noch offene Restbetrag nicht eingefordert.
  • Eine Verlängerung der Anmietzeit vor Ort ist bedingt durch Folgeaufträge nicht möglich!
  • Auf Grund der Besonderheit des Fahrzeuges ist eine angemessene Kleidung zu empfehlen. Das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste erfolgt generell unter Hilfestellung des Chauffeurs!
  • Für Personen- und Sachschäden, die durch Nichteinhalten der Vermietbedingungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Alle durch den Mieter am Fahrzeug verursachten Schäden werden diesem in Rechnung gestellt.
  • Wird der Oldtimer für Ausstellungen, Werbeaktionen und Messen angemietet, so hat der Mieter für einen diebstahlsicheren Standplatz und unbefugtes Berühren zu sorgen. Für das Abhandenkommen des Fahrzeuges oder von Einzelteilen, sowie Beschädigung/Zerstörung durch Brand/Vandalismus usw. haftet der Mieter in voller Höhe.
  • Gerichtsstand ist Zwickau.
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